Digitale Dienste Gesetz, Telemediengesetz

Digitale Dienste Gesetz DDG ersetzt das Telemediengesetz TMG

Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) hat das Telemediengesetz (TMG) am 14. Mai 2024 abgelöst. Aus diesem Grund sollten alle Websitebetreiber ihre Impressums- und Datenschutzerklärungen auf Aktualität überprüfen. Falls im Impressum oder in der Datenschutzerklärung noch Verweise auf das TMG oder das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) enthalten sind, ist eine Anpassung erforderlich. Verweise auf veraltete Gesetze könnten andernfalls zu Abmahnungen…