Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) hat das Telemediengesetz (TMG) am 14. Mai 2024 abgelöst. Aus diesem Grund sollten alle Websitebetreiber ihre Impressums- und Datenschutzerklärungen auf Aktualität überprüfen. Falls im Impressum oder in der Datenschutzerklärung noch Verweise auf das TMG oder das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) enthalten sind, ist eine Anpassung erforderlich. Verweise auf veraltete Gesetze könnten andernfalls zu Abmahnungen führen.
Das DDG regelt die Impressumspflicht nun in § 5 DDG, welcher die bisherige Regelung aus § 5 TMG ersetzt. Inhaltlich gibt es keine wesentlichen Änderungen; lediglich der Begriff „Telemediendienst“ wurde durch „digitale Dienste“ ersetzt. Die bisherigen Anforderungen an ein rechtskonformes Impressum bleiben somit bestehen.
Der Begriff „digitaler Dienst“ spiegelt sich auch in der neuen Bezeichnung des Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes wider, das zukünftig Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) heißt.
Mediengesetz aus Deutschland ist Geschichte
Das Telemediengesetz (TMG) war ein deutsches Gesetz, das am 1. März 2007 in Kraft trat und die rechtlichen Rahmenbedingungen für sogenannte Telemedien in Deutschland regelte. Telemedien sind elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, die nicht ausschließlich aus Telekommunikation oder Rundfunk bestehen. Das TMG bildete damit die Grundlage für die rechtlichen Regelungen, die insbesondere für Betreiber von Websites, Online-Diensten, sozialen Netzwerken und anderen Internet-Angeboten galten.
Bekanntester Fall
Im Jahr 2018 gab es bedeutende Diskussionen und Entwicklungen in Bezug auf die Anwendung des Telemediengesetzes (TMG) auf die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland. Diese Entwicklungen standen im Zusammenhang mit der Regulierung der Online-Aktivitäten von ARD, ZDF und Deutschlandradio, insbesondere im Kontext der sogenannten „Telemedienangebote“.
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten haben neben ihrem klassischen Rundfunkauftrag (Radio und Fernsehen) auch einen sogenannten Telemedienauftrag. Dieser erlaubt es ihnen, Online-Angebote wie Mediatheken, Webportale und Apps bereitzustellen. Diese digitalen Angebote sollen vor allem das Rundfunkprogramm ergänzen und vertiefen.
Das „neue Telemediengesetzes“ der EU
Obwohl das ursprüngliche Telemediengesetz (TMG) durch das DDG ersetzt wurde, spielt der Begriff „Telemedien“ weiterhin eine Rolle in der Regulierung von Online-Angeboten, besonders durch den Medienstaatsvertrag. Diese neuen Regelungen sollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in die Lage versetzen, in einer digitalen Welt wettbewerbsfähig zu bleiben, ohne die Marktbalance zu stören.
Die Vereinbarung dieser Regeln ist das Ergebnis intensiver Diskussionen zwischen den Landesregierungen und den Rundfunkanstalten, um sicherzustellen, dass die öffentlich-rechtlichen Online-Rechte klar definiert und auf das digitale Zeitalter abgestimmt sind.
Das „alte“ TMG ist somit nicht mehr in Kraft! Hier finden Sie das https://dejure.org/gesetze/TMG
Ab Mai 2024 gelten diese Wichtigen Änderungen
Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das in Deutschland im Mai 2024 das Telemediengesetz (TMG) abgelöst hat, regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für digitale Dienste, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit illegalen Inhalten, den Schutz von Nutzern und die Transparenzpflichten von Online-Plattformen. Es setzt die europäischen Vorgaben aus dem Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene um.
Wichtige Regelungen des Digitalen-Dienste-Gesetzes:
Verantwortung für illegale Inhalte:
Digitale Plattformen und Anbieter von Online-Diensten müssen Maßnahmen ergreifen, um die Verbreitung illegaler Inhalte zu verhindern. Dies umfasst beispielsweise die Pflicht, Inhalte, die gegen Gesetze verstoßen, nach Aufforderung durch Behörden oder durch Nutzerbeschwerden zu entfernen. Plattformen müssen transparente Mechanismen bereitstellen, damit Nutzer solche illegalen Inhalte melden können.
Transparenzpflichten:
Betreiber digitaler Dienste müssen transparenter agieren, insbesondere was die Funktionsweise ihrer Algorithmen, die Entscheidungsprozesse zur Moderation von Inhalten und die Kriterien für die Priorisierung von Inhalten betrifft. Es gibt erweiterte Informationspflichten gegenüber den Nutzern, etwa über Werbung und personalisierte Inhalte.
Schutz der Nutzerrechte:
Das DDG stärkt die Rechte der Nutzer, insbesondere durch verbesserte Beschwerde- und Einspruchsmöglichkeiten gegen Entscheidungen von Plattformen, wie die Löschung von Inhalten oder die Sperrung von Nutzerkonten. Es gibt striktere Regeln für den Schutz der Privatsphäre, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung und den Schutz personenbezogener Daten.
Spezielle Vorschriften für große Plattformen:
Große Online-Plattformen, die als „sehr große Online-Plattformen“ (VLOPs) klassifiziert sind, unterliegen strengeren Auflagen. Diese Plattformen müssen besonders strenge Vorkehrungen treffen, um systemische Risiken zu minimieren, etwa in Bezug auf die Verbreitung von Desinformation oder die Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung. Sie sind verpflichtet, jährliche Risikobewertungen durchzuführen und darüber zu berichten.
Pflichten für Online-Marktplätze:
Online-Marktplätze müssen sicherstellen, dass Produkte und Dienstleistungen, die über ihre Plattformen angeboten werden, den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dies beinhaltet insbesondere den Schutz vor gefährlichen oder gefälschten Produkten.
Kooperation mit Behörden:
Plattformen und digitale Diensteanbieter müssen eng mit den nationalen Behörden zusammenarbeiten, um die Einhaltung der Gesetze sicherzustellen. Dazu gehört auch die Pflicht zur Weitergabe bestimmter Informationen an die Behörden, wenn dies gesetzlich erforderlich ist.
Ziel des Gesetzes
Das Digitale-Dienste-Gesetz zielt darauf ab, die Sicherheit im Internet zu erhöhen, die Rechte der Nutzer zu schützen und ein gerechteres und transparenteres digitales Umfeld zu schaffen. Es reagiert auf die Herausforderungen, die durch die zunehmende Bedeutung digitaler Dienste und Plattformen entstehen, und versucht, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der diesen Entwicklungen gerecht wird.
Das DDG bringt auch klare Vorschriften für Plattformen, die grenzüberschreitend tätig sind, um sicherzustellen, dass die Vorschriften der EU und Deutschlands auch auf international agierende Unternehmen angewendet werden können. Es ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer strengeren Regulierung des digitalen Raums, um das Vertrauen der Nutzer zu stärken und den Missbrauch von Online-Diensten zu verhindern.
Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das in Deutschland im Mai 2024 das Telemediengesetz (TMG) abgelöst hat, regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für digitale Dienste, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit illegalen Inhalten, den Schutz von Nutzern und die Transparenzpflichten von Online-Plattformen. Es setzt die europäischen Vorgaben aus dem Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene um.